Die im Vorfeld der Herzkatheteruntersuchung erfolgten diagnostischen Verfahren (Ergometrie, Stress-Echo, Szintigrafie oder Kernspintomografie) erleichtern in der Regel Ausmaß, Lokalisation und die Notwendigkeit einer Behandlung der Enge zu erkennen. Unter Umständen müssen aber weitere Verfahren der Bildgebung und Flussmessung im Gefäß genutzt werden. Dann müssen während eines Herzkathetereingriffs besondere Verfahren eingesetzt werden, um den Schwergrad einer Stenose exakt zu vermessen und unnötige Eingriffe (Stentimplantationen) zu vermeiden. Dafür stehen uns die modernsten technischen Möglichkeiten für eine Präzisierung zur Verfügung. Mittels spezieller bildgebender Sonden (intravaskulärer Ultraschall oder OCT) können Ablagerungen in den Gefäßwänden genau erkannt werden. Diese Verfahren sind auch bei der präzisen Implantation von Stents hilfreich. Mittels Flussmessungen in der Koronararterie („fraktionelle Fluss-Reserve“ oder FFR-, RFR- oder iFR-Messung) kann die Behandlungsnotwendigkeit auch ohne zuvor gesicherten Nachweis einer Durchblutungsstörung sicher beurteilt werden.
In der im NEJM publizierten FLAIR-Studie wurde nachgewiesen, dass gerade bei mittelgradigen Koronarstenosen eine Stentimplantation in mehr als 50 Prozent der Fälle nicht notwendig war!
Häufig muss bei hochgradigen Engstellen ein Stent (Gefäßstütze) implantiert werden; dies erfolgt in der Regel unmittelbar nach Darstellung der Gefäße in derselben Sitzung. Die Engstelle wird mittels Ballon geweitet und eine Gefäßstütze, ein sogenannter Stent, an die Stelle gebracht. Durch die Stentimplantation wird die Gefäßwand stabilisiert. Der Stent vermindert die Gefahr, dass sich das Gefäß nach dem Dehnen durch den Ballon erneut verschließt.
Die Auswahl des Stents und die sich hieraus ergebende Dauer der notwendigen Medikation erfolgt nach den aktuellen Behandlungsleitlinien und hängt unter anderem von der Beschaffenheit der Gefäßwandveränderungen sowie eventuell vorliegender Begleiterkrankungen ab. Diesbezüglich weitergehende Fragen werden wir in einem ausführlichen Aufklärungsgespräch gesondert besprechen.