EKG Hotline
… für ärztliche Kollegen
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Die Rhythmologie beschäftigt sich mit der Diagnostik und Behandlung von Herzrhythmusstörungen. Diese sind, anders als viele meinen, ein ausgesprochen häufiges Phänomen. Sie müssen hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Patienten sorgfältig abgeklärt werden. Rhythmusstörungen können banal oder auch bedrohlich sein. Wenn Letzteres der Fall ist, müssen sie konsequent behandelt werden.
Unsere langjährige Berufserfahrung versetzt uns in die Lage, alle Formen von Herzrhythmusstörungen kompetent zu managen. Auch als Patient mit einem implantierten Herzschrittmacher (HSM), einem Kardioverter/Defibrillator (ICD) oder einem Aggregat zur Resynchronisationstherapie (CRT) sind Sie bei uns gut aufgehoben. Wenn gewünscht bzw. möglich, setzen wir Home-Monitoring ein, um sie aus der Ferne zu überwachen.
Ziel der Katheterablation ist die katheterbasierte Behandlung von Herzrhythmusstörungen. Umgangssprachlich wird das Verfahren auch „Verödung“ genannt, da Herzgewebe, das für die Entstehung und/oder Aufrechterhaltung von Herzrhythmusstörungen wichtig ist, unter Zuhilfenahme eines Katheters ausgeschaltet wird. Eingeführt wurde die Katheterablation Ende der 1980er Jahre.
Wier beraten sie hinsichtlich der Durchfühung einer Katheterablation und führen die notwendigen Nachkontrollen durch.
Angeborene Arrhythmiesyndrome sind meistens familiär auftretende Krankheitsbilder, bei denen Herzrhythmusstörungen einen wichtigen Aspekte der klinischen Manifestation der Erkrankung bilden. Es handelt sich um folgende Erkrankungen:
Unserer Sprechstunde ist eine Informations- und Anlaufstelle Verdahctsfälle, Betroffene und für weniger auf diese Krankheitsbilder spezialisierte ärztliche Kollegen, die Patienten mit angeborenen Arrhythmiesyndromen betreuen.
Die Betreuung dieses Sprechstunde obliegt Herrn Prof. Dr. W. Haverkamp, der sich seit dem Beginn seiner ärztlichen Laufbahn klinisch und wissenschaftlich intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Er verfügt über die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung gemäß §7 Gendiagnostikgesetz (GenDG). Bezüglich der Durchführung molekular-genetischer Untersuchungen besteht eine enge Kooperation mit dem Fachbereich Kardiogenetik des Herz- und Diabeteszentrums NRW in Bad Oeynhausen.